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  Hörgeräte für Erwachsene  

Zusammenarbeit Hörgeräteakustiker und HNO-arzt/Pädaudiologe

Bei der Versorgung mit Hörgeräten besteht eine Arbeitsteilung zwischen HNO-Arzt/Pädaudiologe (= Facharzt für kindliche Hörstörungen) und Hörgeräteakustiker/Pädakustiker (= Akustiker für Kinderversorgung). Der Facharzt übernimmt die Indikationsstellung und Verordnung der Hörgeräte, der Akustiker ist für die Anpassung zuständig.

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Eine Hörgeräteversorgung ist dann angezeigt, wenn der Hörverlust im Tonaudiogramm mindestens 30 dB in einer der Frequenzen zwischen 500 und 3000 Hz beträgt. Ein weiteres Beurteilungskriterium stellt die Sprachaudiometrie dar. Werden beim Freiburger Sprachtest bei einer Lautstärke von 65 dB weniger als 80 % der Testwörter verstanden, ist eine Hörgeräteversorgung indiziert.

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In der Pädaudiologie, also der Behandlung kindlicher Hörstörungen, sind die Kriterien sogar noch strenger. Hier können schon geringe Abweichungen der Hörschwelle eine Verordnung von Hörgeräten rechtfertigen.

Terminvereinbarung

Termin für Erwachsene

Termin für Kinder

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